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Bundesrat: Einspruch gegen Scheidungsfrist
WIEN (AZ). Der Bundesrat beschloß Mittwoch die letzten Teilgesetze der Familienrechtsreform
- Ehegesetz und eheliches Güterrecht und brachte diese Reform damit zum legistischen Abschluß. Beeinsprucht wurde von der ÖVP lediglich das Gesetz über die Sechsjahresfrist bei der Scheidung. Man rechnet mit einem Beharrungsbeschluß den Nationalrates Freitag nächster Woche. Keine noch so lange Frist zwingt den ausgebrochenen Partner zurück, kein Gesetz kann Liebe erzwingen, keines darf Rachegedanken Rechnung tragen, formulierte SP Frauensekretärin Demuth im Bundesrat die SP-Position zur Scheidungsreform. Der Abschluß der Familienrechtsreform eröffne ein "neues Zeitalter", das der vollen Rechte für Frauen und Mütter. Justizminister Broda nannte die Familienrechtsreform eine "Reform im Dienste der Familie". Er wies das ÖVP-Schlagwort von der "Scheidungsautomatik" zurück und unterstrich den Konsens in allen anderen Fragen.



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